HIELOsystems

Stadthotel Haslach | Heizen und Kühlen mit Hybrid VRF-Klimasystem

Patent EP2719977B1

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Kalte Wärmenetze: Technische Grundlagen, regulatorische Einordnung und Förderbedarf

Kalte Wärmenetze sind leitungsgebundene Energiesysteme, die auf einem Temperaturniveau betrieben werden, das sich in der Nähe der natürlichen Umgebungs- oder Erdtemperatur bewegt. Die für die Beheizung von Gebäuden sowie die Trinkwassererwärmung erforderliche Temperatur wird dabei in der Regel erst direkt im jeweiligen Gebäude mithilfe einer Wärmepumpe erzeugt. Gleichzeitig ermöglicht das Netz, überschüssige Wärme aus Kühlprozessen aufzunehmen, zwischen angeschlossenen Gebäuden zu verteilen und bei Bedarf in Wärmequellen oder Speichern abzulegen. Dadurch vereinen kalte Wärmenetze die Funktionen der Wärmeversorgung, Temperierung, Kühlung sowie – abhängig von der Systemausführung – auch der Kälteversorgung in einer gemeinsamen Infrastruktur.

Nach Auffassung des BVKW besteht derzeit kein grundsätzlicher Bedarf, allein aufgrund der Netzgröße, der Leitungslänge oder des Temperaturniveaus neue gesetzliche Begriffskategorien einzuführen. Zusätzliche Definitionen sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie klar voneinander abgrenzbare technische Sachverhalte erfassen und daran unterschiedliche rechtliche Folgen geknüpft werden. Entscheidend sind hierbei insbesondere der Gegenstand der Lieferung, die Abgrenzung der Systemgrenzen, die Eigentums- und Betriebsverhältnisse der Wärmepumpe sowie der jeweilige Messpunkt und das zugrunde liegende Abrechnungsmodell.

Eine wesentliche regulatorische Herausforderung besteht darin, dass die AVBFernwärmeV, die FFVAV sowie die bestehenden Fördermechanismen überwiegend auf das klassische Modell einer zentral erzeugten und unmittelbar nutzbaren Wärme- oder Kältelieferung ausgerichtet sind. Bei kalten Wärmenetzen beschränkt sich die Leistung des Netzbetreibers jedoch häufig auf die Bereitstellung einer Wärmequelle, eines Speichers oder der erforderlichen Infrastruktur. Werden die bestehenden Regelungen ohne Differenzierung angewendet, können unverhältnismäßig hohe Anforderungen an Messung und Abrechnung entstehen, wodurch wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle erheblich erschwert oder sogar ausgeschlossen werden.

Ein besonderer Anpassungsbedarf zeigt sich im Bereich der Förderung. Dezentrale Wärmepumpen, die in kalte Wärmenetze eingebunden sind, werden gegenüber zentralen Großwärmepumpen benachteiligt, wenn die Betriebskostenförderung ausschließlich an die Einspeisung von Wärme in ein Wärmenetz anknüpft. Der BVKW spricht sich daher für eine funktionale Erweiterung der BEW-Betriebskostenförderung aus, sodass auch dezentrale, systemisch integrierte Wärmepumpen berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten Wärmepumpen, die sich im Eigentum der Kunden befinden oder separat finanziert werden, investiv förderfähig sein. Ebenso ist es erforderlich, integrierte Kühlfunktionen als festen Bestandteil des Gesamtsystems anzuerkennen.